Der Bauauftrag – schnell und sicher mit dem BGB-Werkvertrag

Sie haben sich intensiv mit der Planung einer Renovierung Ihres Bades auseinandergesetzt und wollen nun den  Auftrag für die Renovierung Ihres Bades erteilen. Dann schließen wir mit Ihnen einen Werkvertrag nach BGB ab. Der Werkvertrag ist gesetzlich in den §§ 631 ff. BGB geregelt.
„Ein Werkvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen. Der Werkunternehmer ist dabei derjenige, der das Werk erstellt.“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Werkvertrag)

Wir benutzen dazu die von unserem Verband und den Verbraucherverbänden ausgearbeiteten Vordrucke des Werkvertrags. Sie liegen jedem Handwerker vor. Also sollten Sie auf jeden Fall beim Auftragsabschluss verlangen, dass diese Vordrucke zum Werkvertrag auch verwendet werden. Da können Sie sich darauf verlassen auf der sicheren Seite zu sein.

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Was beinhaltet der Werkvertrag?

Im BGB-Werkvertrag regeln Sie mit Ihrem Handwerker die Methode nach der am Ende abgerechnet wird. Der Werkvertrag regelt die Vergütung des Auftrags. Dabei gibt es drei verschiedene Abrechnungsmethoden: Die Globalpauschalpreis-Vergütung, die Einzelpauschal-Abrechnung und die Stundenlohn-Abrechnungsform. Schauen wir uns diese drei Vergütungsarten bzw. Vertragsarten etwas genauer an.

Der Pauschalpreisvertrag

Der Pauschalpreisvertrag verwendet die Globalpauschalpreis-Vergütung. Es wird ein Leistungsverzeichnis erstellt und dafür ein Gesamtpreis (Pauschalpreis) festgelegt. Mit der Globalpauschalpreis-Vergütung haben Sie keinerlei Risiken, da Sie einen Komplettpreis von der Schraube bis zum Wasserhahn erhalten. Der Angebotspreis ist der Rechnungspreis. Das Risiko trägt dabei der Unternehmer, solange die Kosten im zumutbaren Rahmen bleiben.

Der Einheitspreisvertrag

Der Einheitspreisvertrag regelt die Vergütung nach der Einzelpauschalabrechnung. Es ist die für beide Seiten fairste Lösung, da bei dieser Methode die vereinbarten Massen zu einem Festpreis eingebaut werden. Das Entgelt wird anhand eines Einheitspreises oder mehrerer Einheitspreise und dem tatsächlichen Umfang der Sachleistung ermittelt. Diese Sachleistung wird nach Leistungserbringung festgestellt. 
Die Einheitspreise sind die Preise, die für eine bestimmte Einheit zu bezahlen sind. Eine Einheit ist hierbei eine bestimmte Leistung, für die ein bestimmter Preis festgelegt ist. In einem Leistungsverzeichnis werden die für den Auftrag benötigten  Einheiten und Ihre Preise festgehalten. Es wird eine Angebotssumme erstellt.
Abgerechnet wird nach den tatsächlich ausgeführten Mengen zu den vereinbarten Einheitspreisen des Leistungsverzeichnisses. Entscheidend kommt es also darauf an, welche Massen und Leistungen tatsächlich gebraucht werden.

Der Muster-Werkvertrag
Muster-Werkvertrag

Der Stundenlohnvertrag

Im Stundenlohnvertrag erfolgt die  Vergütung aufgrund vereinbarter Sätze für den tatsächlichen Aufwand an Personal- und Maschinenstunden sowie des Materials. Es werden also im Vertrag die Vergütung für die einzelnen Arbeitsstunden festgelegt differenziert nach Meisterstunden, Gesellenstunden und Arbeitssunden von Auszubildenden. Dazu kommen die Stundenkosten für Maschineneinsatz und für das Material.
Die Gesamtkosten können also eigentlich erst nach Erbringung der Leistungen bestimmt werden.

Beurteilung

Die Stundenlohn-Abrechnungsform birgt für Sie das größte Risiko, weil sich von Fall zu Fall alle Preise auch für Löhne und zusätzlich benötigtes Material erhöhen können. Grundsätzlich arbeiten wir mit der Einzelpauschal-Abrechnung. Wir bieten Ihnen aber auch gerne die Globalpauschal-Abrechnung an.

Den richtigen Bodenbelag für Ihr Bad entdecken

Lange Zeit war es selbstverständlich, dass der Boden im Bad gefliest wird. Heute gibt es viele Arten von Bodenbelägen fürs Bad, die wir Ihnen hier kurz vorstellen wollen. Je nach persönlichem Stil und Nutzen des Bades werden heute Böden aus Holz, Kork, Linoleum, Stein, Laminat und natürlich Fliesen verlegt. Welche Möglichkeit für Sie die richtige ist, entscheiden Sie nach Ihren eigenen verschiedenen Kriterien. Entdecken Sie hier den richtigen Bodenbelag für Ihr Bad.

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Weitere Festlegungen im Werkvertrag

Geschäftspartner – Zuerst werden natürlich die Partner festgehalten, die den Werkvertrag abschließen. In diesem Fall sind das Sie und die beauftragte Firma.

Der Gegenstand des Vertrags und die Ausführung – Es wird als Gegenstand des Vertrags zum Beispiel die Renovierung des vorhandenen Bades genannt und bei der Ausführung die Verpflichtung zur fachgerechten Ausführung der Maßnahme festgehalten.

Die Ausführungsfrist – Die Zeit, in der der Auftrag erfüllt werden muss.

Zahlungen und Abschlagszahlungen – Die Regelung könnte z.B. so aussehen: “Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen sofort fällig und zahlbar und ohne jeden Abzug, spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu leisten. Nach Ablauf der 14-Tages-Frist befindet sich der Verbraucher in Verzug, sofern er die Nichtzahlung zu vertreten hat.“

Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen – Hier wird das Verfahren geregelt, wenn im Laufe des Projekts Leistungen geändert werden oder durch den Bauherrn zusätzliche Leistungen gewünscht werden.

Weitere Festlegungen

Rohrnetzberechnung  – Verlangen Sie den Nachweis, dass der Handwerker die Rohre nicht nach seiner Erfahrung sondern nach einer Rohrnetzberechnung verlegt. Diese ist unbedingt erforderlich um Sie und Ihre Gesundheit zu schützen. Nach dieser Berechnung werden die Rohre dimensioniert. Rohre sollten so dünn wie möglich eingebaut werden, denn bei zu dicken Rohren findet weniger Wasseraustausch statt. Wasser sollte immer fließen d.h. eigentlich sollte innerhalb von drei Tagen jede Entnahmestelle mindestens einmal benutzt werden.

Trinkwasser ist ein sehr wertvolles Gut und im Rahmen der Wasserhygiene, gilt es dieses und damit Sie zu schützen. Durch die richtig berechneten und verlegten Rohre wird Ihr Trinkwasser vor Bakterienbefall geschützt.

So muss auch eingeplant sein, dass an der entferntesten Wasserentnahmestelle im Haus spätestens nach 3 Minuten 58° heißes Wasser ankommen muss. So wird das Wasser vor Legionellenbefall geschützt. Legionellen können vor allem bei Kindern, Alten und Kranken eine schwere Schädigung der Lunge herbeiführen, die tödlich sein kann.
Die Rohrnetzberechnung ist seit Januar 2013 notwendige Pflicht.

Der BGB-Werkvertrag bietet noch weitere Vorteile:

  • 5 Jahre Gewährleistung
  • Sie haben eine schriftliche Vertragsgrundlage auf Basis der gesetzlichen Vorgaben.
  • Der Vertrag ist transparent
  • Sie haben die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Verbraucherverbände mit unserem eigenen Verband ZVSHK (Zentralverband Sanitär Heizung Klima) ausgehandelt haben.

Fazit: Bestehen Sie auf einem BGB-Werksvertrag unter Benutzung der Vorlagen der Verbände.

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