Finanzielle Unterstützung von Staat und Kranken-/Pflege-Kassen (KfW Badsanierung)

Mit zunehmendem Alter verändern sich Ihre Wünsche an Ihre Wohnung. Um weiterhin selbstbestimmt und unabhängig in Ihrer modernisierten Wohnung leben zu können, wollen Sie Barrieren abbauen und die Wohnqualität verbessern. Ihr Zuhause soll also komfortabel und barrierefrei umgebaut werden? Mit Hilfe der KfW unterstützt Sie der Staat bei der Badsanierung. So können Sie Ihre Pläne leichter verwirklichen, indem Sie von günstigen Förder­geldern für den Umbau profitieren.

Für Ihre Badsanierung können Sie dann Fördergelder erhalten, wenn  Sie Ihr Bad so umbauen bzw. planen, dass es behindertengerecht bzw. altersgerecht gestaltet ist. Ihr Bad sollte so gestaltet werden, dass Sie auch mit einer körperlichen Behinderung, die durch Alter, einen Unfall oder Krankheit verursacht wurde, weiterhin weitgehend selbständig Ihr Bad benutzen können bzw. darin gepflegt werden können.

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Da gibt es zum einen die Förderbank KfW, die Maßnahmen der Badsanierung mit Fördergeldern unterstützt. Zum anderen gibt es auch in bestimmtem Fällen die Möglichkeit von Pflegekassen oder Krankenkassen Zuschüsse oder Finanzierungen für Maßnahmen der behinderten- oder altersgerechten Badsanierung zu erhalten.
Wir können Ihnen dabei helfen, bei entsprechenden Baumaßnahmen diese Fördermittel und Unterstützungen zu beantragen. Das gilt nicht nur für Hausbesitzer, sondern auch für Mieter, die ihr Bad altersgerecht renovieren wollen.

Fördergelder für KfW Badsanierung  als Investitionszuschuss 455-B

Die KfW-Bank fördert Maßnahmen zur Barrierereduzierung entweder als Zuschuss oder als Kredit. Im Normalfall komm beim Abbau von Barrieren im altersgerechten oder behindertengerechten Bad meist der Zuschuss in Frage.
Der Zuschuss der KfW-Bank wird nach einem gewissen Prozentsatz der förderungsfähigen Kosten bis zu einem Maximalbetrag berechnet. Prozentsatz und Maximalbetrag unterliegen immer wieder Änderungen. Die aktuellen Zahlen können Sie gerne bei uns erfragen.   Außerdem sind wir Ihnen bei der Bestimmung der förderungsfähigen Kosten und der Antragsstellung bei der KfW gerne und fachmännisch behilflich. Das heißt, wir stellen den Antrag für Sie und Sie erhalten den Zuschuss direkt auf Ihr Konto als “Geschenk“ überwiesen.
Wichtig: Diese Förderung bekommt jede Privatperson egal ob Hausbesitzer oder Mieter,  ob Jung oder Alt. Was dies betrifft gibt es keine Vorbedingungen. Mieter sollten allerdings sinnvollerweise eine Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter abschließen. Als Hausbesitzer gelten Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung. Aber auch die Erwerber eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung erhalten die KfW-Fördergelder.
Wenn bei der Renovierung der Standard „Altersgerechtes Haus“ erreicht wird, kann sich der Zuschuss auch prozentual erhöhen, ebenso wie der Maximalbetrag.

Alternativ kann bei der KfW-Bank auch ein zinsgünstiger Kredit  für einen barrierefreien Umbau beantragt werden. Auch hier gibt es keine Altersgrenzen.

KFW

Eine Regendusche – ein garantierter Genuss für Ihr neues Bad

Wollen Sie in ihrem Bad etwas ganz Besonderes, dann lassen Sie doch eine freistehende Badewanne einbauen. Ein Blickfang fürs Auge und ein Wohlfühlerlebnis. Ein Bad soll heute nicht nur praktisch sein und der Körperreinigung dienen, sondern es wird immer mehr auch als Wellnessbereich gesehen. Hier will man sich wohlfühlen und auch an dem ausgewählten Design erfreuen.

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Welche Maßnahmen im altersgerechten Bad sind förderfähig?

Förderungsfähige Maßnahmen im Bad müssen bestimmte Bedingungen erfüllen.

Raumaufteilung

Gefördert werden Bäder mit einer Mindestraumgröße von 1,8 m x 2,2 m. Die Raumaufteilung des Bades soll so geändert werden, dass um die Sanitärobjekte für Personen mit Handicap ausreichend Bewegungsmöglichkeit besteht. Vor einem Sanitärobjekt sollte die Bewegungsfläche mindestens 1,20 m x 0,9 m betragen, damit auch ein Rollstuhlfahrer das Bad benutzen könnte.
Außerdem muss das Bad leicht zugänglich sein, d.h. ohne deutliche Eingangsstufe (bis zu 2cm höchstens). Falls die Türe verändert wird, sollte diese entweder eine Schiebetüre werden oder nach außen zu öffnen sein.

Dusche

Die Duschfläche sollte bodengleich sein. Es können geflieste Duschflächen oder sehr flache Duschwannen eingebaut werden. Diese sollten mit rutschfesten oder rutschhemmenden Belägen versehen sein. Die Barriere darf aber nicht mehr als 2 cm betragen. In der Dusche kann ein Duschklappsitz eingebaut werden oder die Duschfläche für Duschhocker oder Duschrollstuhl angepasst werden. Es gilt die Regel: In der Dusche sollte man mit ausgestrecktem Bein sitzen können.

Waschbecken

Das Waschbecken kann höhenverstellbar sein und/oder muss auf die Höhe der Nutzer abgestimmt werden sowie genügend Beinfreiheit bieten, indem es unterfahrbar wird. (Mindesttiefe 0,48m)

Badewannen

Badewannen sollen mit niedriger Einstiegshöhe (maximal 0,5m) oder mit alternativem Türeinstieg oder Liftsystem vorgesehen werden.

WC und Bidet

Bidets und WCs, sollen in der Sitzhöhe dem Nutzerbedarf angepasst oder in der Höhe flexibel verstellbar sein. Wenn möglich ist der Einbau eines Hygiene-WCs sehr sinnvoll, denn dieses erleichtert die persönliche Intimhygiene sehr. Da das Hygiene-WC einen Wasser- und Stromanschluss benötigt, sollte zumindest für einen nachträglichen Einbau vorgeplant werden.

Unterstützung durch Krankenkasse und Pflegekasse

Krankenkassen gewähren keine Zuschüsse für die Badrenovierung, finanzieren aber im Einzelfall Hilfsmittel, die vom Arzt verschrieben werden. Das können z.B. Duschsitze, Badewannenlifte, Haltegriffe usw. sein.

Auch die Pflegekassen bezuschussen Maßnahmen, die die Pflege des Patienten verbessern. Der Patient muss in der Pflegestufe sein und ausschlaggebend ist auch der Gesundheitszustand  zur Zeit der Antragsstellung. Eine Umbau-Maßnahme im Bad kann mit bis zu 4.000 Euro unterstützt werden.

Arbeitskosten als Sonderausgaben bei der Steuererklärung

Falls die obengenannten Förderungen bei Ihnen nicht zutreffen, können Sie die Handwerker-Arbeitskosten von der Steuer absetzen. (20% der Arbeitskosten/ bis zu 1200 Euro/Jahr)

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